Menschenrechte und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette schützen, verantwortungsvoll handeln: Das im Sommer 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Ziel des Gesetzes: die Übernahme unternehmerischer Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in den Lieferketten durch definierte Sorgfaltspflichten. Die Bitburger Braugruppe ist gut darauf vorbereitet, hat sie doch bereits vor Jahren einen Verhaltenskodex für Geschäftspartner entwickelt und sich nun frühzeitig mit dem LkSG beschäftigt. Dieses wird auf Konzern-Ebene fristgerecht zum 1. Januar 2023 eingeführt, auf Braugruppen-Ebene ein Jahr später. Marc Müller, Leiter Zentraleinkauf, berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung.
Die Umsetzung des LkSG ist für die Bitburger Braugruppe mit ihren mehr als 2.000 Lieferanten ein weiterer wichtiger Schritt in puncto Unternehmensverantwortung, aber alles andere als Neuland für das Familienunternehmen. „Wir haben bereits vor einigen Jahren den Verhaltenskodex für Geschäftspartner, den Code of Conduct, entwickelt und niedergeschrieben, der für alle Geschäftspartner bindend ist und diese dazu verpflichtet, soziale und ökologische Standards einzuhalten“, erläutert Marc Müller. Mit Blick auf das kommende Lieferkettengesetz ein echter Vorteil. Denn auch wenn hier noch viel Detailarbeit notwendig ist, so kann die Braugruppe auf ein solides Fundament zurückgreifen, das einen Großteil des neuen LkSG im Kern bereits wiedergibt. „Mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes kommen wir zügig voran, weil wir schon gut vorbereitet waren“, erklärt Müller. So fordert die Braugruppe bereits heute, dass alle Geschäftspartner geeignete Prozesse einführen, die die Einhaltung der geltenden Gesetze in ihrem Unternehmen unterstützen und eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Grundsätze und Anforderungen des „Verhaltenscodex für Geschäftspartner“ fördern. Auch bei den Beschaffungsaktivitäten achtet das Unternehmen neben prozessualen, ökonomischen und technischen Kriterien auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz. „Um sicherzustellen, dass unsere Geschäftspartner alle sozialen und ökologischen Standards einhalten, werden sie im Rahmen von Audits regelmäßig überprüft“, fügt Müller hinzu.
Mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes kommen wir zügig voran, weil wir schon gut vorbereitet waren.
Zu den Kernelementen der zukünftigen Sorgfaltspflichten zählt die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren und zu vermeiden bzw. zu minimieren. „Hier nimmt der Zentraleinkauf eine tragende Rolle ein und hat wesentliche Warengruppen definiert, die künftig einer detaillierten Risikoanalyse unterzogen werden“, erläutert Müller. Zudem verlangt das neue Lieferkettengesetz eine Grundsatzerklärung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferkette. Ein anonymisiertes Hinweisgebersystem zum sofortigen Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie die fortlaufende Dokumentation und jährliche Veröffentlichung der Sorgfaltspflichten komplettieren die gesetzlichen Vorgaben, die die unternehmerische Verantwortung in den Lieferketten ab Januar 2024 auch bei der Bitburger Braugruppe noch einmal zusätzlich stärken sollen.